Liste der an das DKKR zu meldenden Erkrankungen
Gemäß internationaler Konvention werden alle histologisch malignen Erkrankungen und – unabhängig von der Dignität – alle Tumoren im ZNS aufgenommen. Zusätzlich werden auch die Langerhanszell-Histiozytose (LCH, ist gemäß aktueller ICD-10 maligne), alle (schweren) aplastischen Anämien, das mesoblastische Nephrom, nicht-maligne Teratome, die aggressive Fibromatose, Leukozytosen, Lymphozytosen und die hämophagozytäre Lymphohistiozytose (HLH) systematisch erfasst.
Darüber hinaus sollen zusätzlich zu den oben erwähnten Erkrankungen alle Neoplasien unsicheren Verhaltens sowie in-situ-Tumoren an das DKKR gemeldet werden. Details hierzu finden Sie in der untenstehenden Liste. Sie orientiert sich an den meldepflichtigen Erkrankungen der klinischen Krebsregister nach §65c, ergänzt um:
1) Diagnosen aus der „Anlage 1 Diagnosen der pädiatrischen Onkologie und Hämatologie nach ICD-10-GM Version“ der Richtlinie zur Kinderonkologie,
2) Empfehlungen der GPOH und
3) Diagnosen aus der Liste „Zentrumsfälle Kinderonkologie“ von der Deutschen Krebsgesellschaft.
Liste der relevanten Diagnosen für das DKKR(PDF 105,0 KB)